DIE ADRESSE FÜR PREMIUM-TEXTIL-REINIGUNGS-SERVICE IN BERLIN!

AGB

Hol- und Bringservice 

Die Abholung und Lieferung der Textilien erfolgt nach vorheriger Absprache mit dem Kunden. Unsere Mitarbeiter weisen sich auf Wunsch dem Kunden gegenüber aus. Für zeitliche Verzögerungen durch Staus, Demonstrationen, höhere Gewalt oder ähnliches sind wir nicht haftbar zu machen. Bei zeitlichen Abweichungen kontaktieren wir unsere Kunden um eine bestmögliche Lösung zu besprechen. Teillieferungen können vorgenommen werden, sofern dies für eine zügige Abwicklung vorteilhaft erscheint und soweit dies für den Kunden zumutbar ist. 


Textilreinigung 

Die Chemische Reinigung oder Nassbehandlung werden schonend und sachgemäß der Pflegeanleitung der Hersteller des Reinigungsgutes durch ein bestens erfahrenden, bewerteten und für das jeweilige Textil qualifiziertesten von uns vermittelten Fachbetrieb in Berlin durchgeführt. Sollten verschiedene Pflegemöglichkeiten gemäß Pflegekennzeichnung des Herstellers möglich sein, wird die Pflegemethode, die für die Art der Verschmutzung am besten geeignet erscheint gewählt. Befindet sich im Reinigungsgut keine Pflegekennzeichnung des Herstellers, so hat uns der Kunde darauf hinzuweisen. Die trotzdem vom Kunden gewünschte Reinigung erfolgt dann auf sein Risiko. Für Beschädigungen, die wegen einer nicht fachgerechten Pflegekennzeichnung entstanden sind, haftet der Hersteller des jeweiligen Textiles. 


Mängel am eingelieferten Reinigungsgut 

Wir sind nicht verantwortlich für Schäden, die durch die Beschaffenheit des Reinigungsgutes verursacht werden und die nicht durch eine einfache fachmännische Warenschau zu erkennen sind. Hierzu zählen unter anderem Schäden durch ungenügende Festigkeit des Gewebes und der Nähte auch auf Grund des Alters des Textiles, ungenügende Echtheit von Farben und Drucken, ungenügende Befestigung oder Beschaffenheit von Knöpfen, Schnallen und Reißverschlüssen, Einlaufen, Imprägnierungen, vorherige unsachgemäße Behandlung, verborgene Fremdkörper und andere verborgene Mängel. 


Mängel am ausgelieferten Reinigungsgut 

Der Kunde ist verpflichtet, das Reinigungsgut bei Rückgabe auf offensichtliche Schäden und ordnungsgemäße Reinigung zu überprüfen und eine etwaige Beschädigung oder unsachgemäße Reinigung unverzüglich bei Lieferung anzuzeigen. Spätere Reklamationen sind ausgeschlossen. Etwaige Verwechslung des Reinigungsgutes mit dem Reinigungsgut eines Dritten ist durch den Kunden unverzüglich anzuzeigen. Sollte es bei einer Beanstandung zu keiner Einigung beider Vertragspartner kommen wird das jeweilige Textil bei der Schiedstelle der Textilreinigerinnung Hamburg zur Begutachtung vorgelegt. Beide Vertragspartner beugen sich der Aussage des Gutachtens. 


Reparaturen 

Reparaturen werden sachgemäß durch einen von uns vermittelten Schneidereibetrieb durchgeführt. Wir erbringen nur die Vermittlung als Leistung und stehen auch nur für diese Vermittlung ein. Für Ansprüche in diesem Zusammenhang haftet der von uns beauftragte Fachbetrieb. 


Pflichten des Kunden 

Bei Übergabe des Reinigungsgutes hat der Kunde uns auf Besonderheiten, die bei der Reinigung zu beachten sind wie z.B. Schäden, Flecke, Art der Verschmutzung hinzuweisen. Sämtliche Gegenstände sind vor der Übergabe an uns aus dem Reinigungsgut zu entfernen, insbesondere Wertgegenstände, Kugelschreiber sowie Papier. Für Schäden am Reinigungsgut des Kunden und am Reinigungsgut Dritter, die durch den Verbleib solcher oder ähnlicher Gegenstände verursacht wurden, haftet der Kunde, in dessen Kleidung sich die ursächlichen Gegenstände befanden. 


Haftung 

Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für einfache Fahrlässigkeit haften wir nur, wenn wesentliche Vertragspflichten verletzt wurden. Die Haftung ist begrenzt auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden. Eine Haftung für mittelbare und unvorhersehbare Schäden (verborgene Mängel) ist ausgeschlossen. Jede weitere Haftung ist ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs ausgeschlossen. Der Anspruch auf Schadensersatz auf Grund von Beschädigung und Verlust besteht maximal in Höhe der Zeitwerttabelle für Textilien und Leder, welche u.a. auch vom Deutschen Textilreinigungsverband (DTV) akzeptiert wird, höchstens jedoch bis zum 15- fachen unseres Preises der Service-Leistung des jeweiligen Textiles. Im Streitfall behalten wir uns vor, dass zu beanstandende Textil durch einen Sachverständigen der Schiedstelle der Textilreinigerinnung Hamburg begutachten zulassen. Die Kosten trägt der Vertragspartner zu dessen Ungunsten das Gutachten ausfällt. 


Stand: 12.08.2020